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Katastervermessung

LEISTUNG

Katastervermessung

Die Katastervermessung bildet die rechtliche und geodätische Grundlage für Grundstücke und deren Grenzen. Wir führen präzise Grenzvermessungen, Teilungen, Zusammenlegungen und Neuvermessungen durch und erstellen die erforderlichen Unterlagen für das Liegenschaftskataster.

So sorgen wir dafür, dass Grundstücksgrenzen klar, rechtssicher und verlässlich festgelegt sind – für Eigentümer, Planer und Behörden gleichermaßen.

Einsatzgebiete der Katastervermessung

▪ Grenzwiederherstellung
▪ Grenzfeststellung
▪ Flurstücksbildung
▪ Vermessung langgestreckter Anlagen
▪ Gebäudeeinmessung
▪ Amtlicher Lageplan zum Bauantrag nach § 9 DVOSächsBO

FAQ Katastervermessung

Die Kosten für eine Katastervermessung können je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Sie richten sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Vermessungsleistungen.

Entscheidend sind unter anderem:
▪ wo das Grundstück liegt,
▪ wie groß das neu zu bildende oder abzutrennende Flurstück ist, und
▪ wie viele vorhandene Grenzpunkte überprüft oder erneuert werden müssen.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein konkretes Kostenbeispiel oder informieren Sie, welche Gebühren in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen.

Die Dauer einer Katastervermessung lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Sie hängt vor allem von der Qualität und Vollständigkeit der vorhandenen Unterlagen im Liegenschaftskataster ab.

Von der Vermessung vor Ort bis zur Übernahme der Ergebnisse in das amtliche Liegenschaftskataster sollten Sie in der Regel mit etwa einem halben Jahr rechnen. In Einzelfällen kann es – je nach Umfang – auch etwas schneller oder länger dauern.

Eine Katastervermessung ist immer dann erforderlich, wenn amtliche Grenzen eines Flurstückes benötigt werden.

Typische Fälle sind zum Beispiel:
▪ Teilung eines Grundstücks, z. B. bei Verkauf eines Teilstücks oder zur Bebauung,
▪ Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung, wenn Grenzzeichen (z. B. Grenzsteine) fehlen oder unklar sind
▪ Korrektur oder Aktualisierung von veralteten Katasterdaten.

Die Ergebnisse werden anschließend amtlich in das Liegenschaftskataster übernommen und bilden die Grundlage für Einträge im Grundbuch.

Auszug aus der Liegenschaftskarte: 20,00 bis 40,00 Euro je Blatt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge: Mindestens 15,00 Euro (je Flurstück 10,00 bis 20,00 Euro) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Eine Katastervermessung ist ein Antragsverfahren. Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder ein Bevollmächtigter des Eigentümers.

Alle Gebäude, die nach 24.06.1991 errichtet oder in ihren Ausmaßen wesentlich verändert wurden, müssen in das Liegenschaftskataster eingetragen werden. Kostenschuldner ist grundsätzlich der Gebäudeeigentümer.

Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten. Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, abgegeben.
Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Bei Auskünften aus den Eigentümerdaten an andere Personen, als Grundstückseigentümer, sofern es sich nicht um Behörden handelt, bitten wir um geeignete Nachweise des berechtigten Interesses.

Was ist berechtigtes Interesse?
▪ Ich bin Eigentümer.
▪ Für mich ist ein Recht im Grundbuch eingetragen.
▪ Unterschriebener Kaufvertrag
▪ Erbschein oder Testament mit Sterbeurkunde
▪ Vollstreckungsbescheid
▪ Vollmacht des Eigentümers liegt vor
▪ Kaufinteresse ist kein berechtigtes Interesse

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

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